| |
§
1 Geltung
§ 2 Vertragsschluß
§ 2.1 Vertragsabschluß - Internet -
Zusatz
§ 2.2 Kündigung
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Preise und Zahlungsbedingungen - Internet
- Zusatz
§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
§ 4.1 Lieferung - Internet - Zusatz
§ 5 Softwarelieferungen
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Mängelrüge
§ 8 Gewährleistung
§ 8.1 Haftung von Scholand Multimedia
§ 8.2 Haftung von Scholand Multimedia - Internet
- Zusatz
§ 9 Pflichten des Kunden - Internet
§ 9.1 Haftung des Kunden - Internet
§ 10 Nutzung durch Dritte - Internet
§ 11 Hinweispflichten
§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzungen
§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
Recht
§ 15 Schlußbestimmungen
§
1 Geltung 
1. Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen, Dienstleistungen
und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen),
liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist,
nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
Geschäftsbedingungen der Käufer und Geschäftspartner
gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Scholand Multimedia.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt
nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Unwirksame Bedingungen
sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahe kommt.
§
2 Vertragsschluß 
1. Alle Angebote sind freibleibend, insbesondere vorbehaltlich
einer Lieferungsmöglichkeit, soweit Scholand Multimedia
nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung
abgegeben hat.
2. Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen
des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Scholand Multimedia. Auf dieses Erfordernis kann nicht
verzichtet werden.
3. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Scholand Multimedia
mittels elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis
zur Speicherung der dafür notwendigen Kundendaten ist mit
Zustandekommen des Vertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) gegeben.
§
2.1 Vertragsabschluß - Internet
- Zusatz 
1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten von Scholand
Multimedia kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages
von Scholand Multimedia zustande. Scholand Multimedia kann den
Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung
einer Bank abhängig machen.
2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
von Scholand Multimedia und/oder aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz
von Scholand Multimedia zur Einsicht bereit.
3. Die Leistungen von Scholand Multimedia werden auf dem Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen
der Deutschen Telekom AG erbracht.
4. Scholand Multimedia erhebt für Änderungen von bereits
bestehenden Benutzerkonten soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge
im Monat nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber
hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr
belegt werden.
§
2.2 Kündigung

1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen
zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis
frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar.
Die Kündigung muß dem Kündigungsempfänger
mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, zugehen.
§
3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Kosten
für Versand und Verpackung sowie der Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Änderungen der vereinbarten Preise sind zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin
eine längere Zeit als 3 Monate liegt.
3. Bei einer längeren Lieferzeit als 3 Monate gelten jeweils
die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Hat sich der
am Tag der Lieferung gültige Preis gegenüber dem bei
Vertragsschluß gültigen Preis um mehr als 20% erhöht,
steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
4. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum ohne jeglichen
Abzug so zu erfolgen, daß Scholand Multimedia der für
den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag unverzüglich
angewiesen wird.
5. Wechsel oder Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers
und sind sofort in bar zu zahlen.
6. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag
zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Käufer mit
zwei Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.
7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Scholand Multimedia berechtigt
den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall
weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
8. Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitstag der
Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9. Die Aufrechnung von etwaigen von Scholand Multimedia bestrittenen
Gegenansprüchen des Käufers sind nicht statthaft.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche
nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§
3.1 Preise und Zahlungsbedingungen
- Internet - Zusatz 
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen.
Danach sind diese Entgelte monatlich bis zum 3. Werktag eines
jeden Monats zu zahlen, wobei der Käufer verpflichtet ist,
auf Anforderung von Scholand Multimedia hin eine Lastschriftermächtigung
zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonates werden
für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2. §3.1 Absatz 1. gilt sinngemäß auch für
Quartalsweise Zahlung.
3. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren
nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für
die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
4. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte
oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate
erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines
Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate
erreicht, in Verzug, so kann Scholand Multimedia das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
5. Soweit Scholand Multimedia kostenlose Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
6. Scholand Multimedia behält sich bei den laufenden Dienstleistungen
eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung
und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung
auf dem in Anspruch genommenen Netzwerk-Sektor abhängt.
§
4 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Scholand
Multimedia schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers
verlängern die Lieferzeit angemessen. Scholand Multimedia
ist im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
2. Bei höherer Gewalt und anderen von Scholand Multimedia
nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Energie- oder
Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote,
Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, tritt Lieferverzug
nicht ein. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei
den Lieferanten von Scholand Multimedia eintreten. Beginn und
Ende solcher Umstände teilt Scholand Multimedia dem Käufer
baldmöglichst mit. Der Käufer hat in diesen Fällen
ein Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr
als 2 Monate überschritten wird. Vereinbarte Lieferfristen
verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer
mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.
3. Der Käufer kann von Scholand Multimedia einen Verzugsschaden
nur verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
4. Der Versand erfolgt nach Wahl von Scholand Multimedia auf
Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager des Verkäufers verlassen hat. Eine Versicherung der
Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und Kosten des Käufers.
§
4.1 Lieferung - Internet - Zusatz

1. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die Scholand Multimedia die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber,
Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom
AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern
von Scholand Multimedia oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern
bzw. bei den von Scholand Multimedia autorisierten Betreibern
von Subknotenrechnern eintreten - hat Scholand Multimedia auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Diese berechtigen Scholand Multimedia, die Leistung um die Dauer
der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als
zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte
ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde nicht mehr auf die Scholand Multimedia-Infrastruktur
zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten
Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert
ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung
verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb
des Verantwortungsbereiches von Scholand Multimedia liegenden
Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn
Scholand Multimedia oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht
hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
4. Scholand Multimedia behält sich vor, bei Online-Wählverbindungen,
die längere Zeit (15 min) keine Aktivität zeigen die
Verbindung zu unterbrechen (Idle-Time-Out). Dadurch werden die
Zugangsleitungen nicht durch evtl. Fehler der Netzwerksoftware
oder der Hardware des Kunden blockiert und ihm auch Telefonkosten
erspart.
§
5 Softwarelieferungen 
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht
an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von Scholand Multimedia
auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich
oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem
die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und
Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von Scholand Multimedia.
3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält
der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis
der durch Scholand Multimedia durchgeführten Arbeiten,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe
von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht an einer von Scholand Multimedia entwickelten
oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung
für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software
im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich
machen.
5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht
für eine Software auf Dritte übertragen werden kann,
müssen alle Kopien den Original Copyrightvermerk sowie
alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines
sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden,
ist der Kunde gehalten, Scholand Multimedia unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige
Zustimmung von Scholand Multimedia keine wesentlichen Prozeßhandlungen
vornehmen und Scholand Multimedia auf Verlangen die Verteidigung
gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung
einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen
davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder
wenn nach Auffassung von Scholand Multimedia eine Klage wegen
der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat Scholand Multimedia
das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine
Schutzrechte mehr verletzt;
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand
weiter zu nutzen;
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu
ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den
Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten
Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber
das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages
für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche
Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzungen
auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht,
daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder
zusammen mit nicht von Scholand Multimedia gelieferten Vertragsgegenständen
betrieben wurden.
§
6 Eigentumsvorbehalt 
1. Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum von Scholand Multimedia
bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Verzugszinsen
und Rechtsverfolgungskosten. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
2. Be - und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für
Scholand Multimedia ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen Scholand Multimedia nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt Scholand Multimedia
das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt
uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechnungen
ab, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine
Abnehmer erwachsen.
4. Scholand Multimedia verpflichtet sich, die ihm zustehenden
Sicherungen insofern freizugeben, als daß ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,
ist Scholand Multimedia befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen
und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche
Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt
dieser. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch Scholand Multimedia liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet, nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
Scholand Multimedia dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6. Der Käufer ist verpflichtet, Scholand Multimedia unverzüglich
von etwaigen Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen
der Vorbehaltsware durch Dritte zu benachrichtigen. Dadurch
entstehende Kosten durch solche Zugriffe Dritter trägt
der Käufer.
§
7 Mängelrüge 
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen
erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind
Scholand Multimedia unverzüglich, spätestens eine
Woche nach Übernahme, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht
rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen
gilt die Lieferung als genehmigt. Gewährleistungsansprüche
stehen dem Käufer nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu.
Im übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach §
8.
§
8 Gewährleistung 
Die Gewährleistung beträgt, soweit auf der Rechnung
nicht anders angegeben, für alle von Scholand Multimedia
gelieferten Produkte 24 Monate.
Scholand
Multimedia leistet Gewähr nach folgenden Bestimmungen:
1. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von Scholand
Multimedia Nachbesserung oder Ersatzlieferung in dem vom Hersteller
der Ware vorgegebenen Zeitraum. Wenn Scholand Multimedia eine
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt,
ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Käufer nach seiner
Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu
verlangen.
2. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges
eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein
Rücktrittsrecht zu. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
kann nur verlangt werden, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgt,
dem Käufer hiergegen abzusichern.
3. Der Käufer ist verpflichtet etwaige Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche Scholand Multimedia
schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist Scholand
Multimedia frei von der Gewährleistungspflicht.
4. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Gerät
bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Lieferscheins,
mit dem die Ware geliefert wurde, an Scholand Multimedia in
Originalverpackung zu senden. Ersatzware kann nur geliefert
werden, wenn das defekte Teil originalverpackt an Scholand Multimedia
zurückgesendet wird.
5. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Scholand Multimedia
über.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist ausgeschlossen.
7. Die Verpflichtung von Scholand Multimedia zur Gewährleistung
entfällt:
a) bei Mängeln, die auf gebrauchsbedingten Verschleiß
beruhen, sowie bei Mängeln, die darauf zurückzuführen
sind, daß in den Installationsvorschriften und Betriebsanleitungen
enthaltenen Bestimmungen nicht eingehalten wurden oder werden.
b) bei Mängeln, die auf unsachgemäße Aufstellung,
Behandlung, Wartung oder unsachgemäßen Betrieb durch
den Käufer oder durch nicht in den Verantwortungsbereich
von Scholand Multimedia fallende Dritte zurückzuführen
sind.
c) wenn der Käufer oder ein vom ihm Beauftragter an der
gelieferten Ware technische Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen usw. vorgenommen hat und Scholand Multimedia diesem
Fremdeingriff nicht zugestimmt hat bzw. wenn die Mängel
durch einen von Scholand Multimedia nicht zu vertretenden Einfluß
entstanden sind.
d) Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen
Bauteilen, Software und Geräten anderer Hersteller stellen
keinen Mangel der von Scholand Multimedia gelieferten Ware dar.
8. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Scholand
Multimedia haftet insbesondere nicht für den Verlust von
Daten.
9. Keine Gewährleistung wird, sofern nicht anders vereinbart,
übernommen für gebrauchte Anlagen und Liefergegenstände.
Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die Geräte
und Waren von Scholand Multimedia vor Abschluß eines Kaufvertrages
dem Verkäufer im neuen Zustand zunächst vermietet
(Mietvertrag, Leasingvertrag) worden sind. In diesen Fällen
wird die Zeit in der die Sachen dem Käufer mietweise überlassen
wurden, auf die vorstehenden Gewährleistungsfristen angerechnet.
10. Scholand Multimedia kann bei Reparaturbemühungen für
den Inhalt der speicherresistenten Medien generell keine Verantwortung
übernehmen.
11. Für vom Kunden eingesandte Geräte, die trotz eingehender
Tests keine Fehler aufweisen, wird eine Testpauschale in Rechnung
gestellt.
§
8.1 Haftung von Scholand Multimedia

1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Scholand
Multimedia wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz
von Scholand Multimedia gelieferter oder installierter Hard
- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf
Euro 2.500,00 beschränkt, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§
8.2 Haftung von Scholand Multimedia
- Internet - Zusatz 
1. Scholand Multimedia haftet nicht für die über Ihre
Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind
oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen
übermittelt.
2. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen
der TELEKOM eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM
und Scholand Multimedia anwendbaren Bestimmungen für die
Haftung von Scholand Multimedia gegenüber ihren Kunden
entsprechend. Gleiches gilt für die von der TELEKOM vergleichbaren Fremdfirmen, wie bsplw. Internet-Provider, in Anspruch genommenen Übertragungswege.
3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Scholand Multimedia-Diensten
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung
oder Übermittlung von Daten durch Scholand Multimedia nicht
erfolgt ist,
der Höhe nach auf Euro 2.500,00 beschränkt, soweit
nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§
9 Pflichten des Kunden - Internet

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Scholand Multimedia
sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
allgemeinen Tarifliste, zzgl. der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer,
in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen
Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten
Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde von Scholand Multimedia die entstandenen
Kosten zu erstatten;
b) Scholand Multimedia unverzüglich mitzuteilen, wenn bei
ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
c) Scholand Multimedia die Installation technischer Einrichtungen
zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Scholand
Multimedia-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht
durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
d) Scholand Multimedia mitzuteilen, welche technische Ausstattung
zur Teilnahme an den Scholand Multimedia-Diensten verwendet
wird;
e) die Zugriffsmöglichkeit auf Scholand Multimedia-Dienste
nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen
zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende
Vorsorge, daß durch Nutzung der von Scholand Multimedia
bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze
zugunsten Dritter sowie straf - und ordnungsrechtliche Bestimmungen
erfolgen;
f) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Teilnahme an Diensten von Scholand
Multimedia erforderlich sein sollten;
g) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderung zu veranlassen, falls die
Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben;
h) Scholand Multimedia erkennbare Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen;
i) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern und beschleunigen;
j) nach Abgabe einer Störungsmeldung (§ 8, Abs. 1h)
die von Scholand Multimedia durch die Überprüfung
ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn
und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß
eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
k) Scholand Multimedia innerhalb eines Monats:
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte
Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften,
nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen
Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden
von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung,
unter der er in den Betriebsunterlagen von Scholand Multimedia
geführt wird, anzuzeigen.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1b und 1e
genannten Pflichten, ist Scholand Multimedia sofort und in den
übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. 1a nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
§
9.1 Haftung des Kunden - Internet

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Scholand
Multimedia und Dritten durch mißbräuchliche oder
rechtswidrige Verwendung der Scholand Multimedia-Dienste oder
dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen
nicht nachkommt.
§
10 Nutzung durch Dritte - Internet

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von Scholand
Multimedia durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch Scholand Multimedia gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus
kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen
der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von Scholand
Multimedia durch Dritte entstanden sind.
§
11 Hinweispflichten 
Scholand Multimedia ist nicht verpflichtet, über das vom
Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt hinaus Informationen
über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen.
§
12 Allgemeine Haftungsbegrenzungen

1. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden
bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns
oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.
§
13 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, gelten die Scholand Multimedia unterbreiteten Informationen
als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33
Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst
Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß Scholand
Multimedia seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich Scholand Multimedia Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist Scholand Multimedia berechtigt
die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung
der Betriebes erforderlich ist.
4. Scholand Multimedia steht dafür ein, daß alle
Personen die von Scholand Multimedia mit der Abwicklung betraut
werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften
kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt,
sich oder Dritten mittels der Dienste von Scholand Multimedia
für ihn oder den Dritten bestimmte Daten zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen
vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen
über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).
§
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anzuwendendes Recht 
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen
zwischen Scholand Multimedia und Käufern, welche Vollkaufleute,
juristische Personen sind, sowie Personen, die ihren Wohnsitz
im Ausland haben, ist Bielefeld.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§
15 Schlußbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als
Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit Scholand Multimedia.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von Scholand Multimedia
bzw. der Dienste von Scholand Multimedia gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit
widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen
Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
|
|